Sehr geehrter Herr Hxxxx,
Für die TÜV-Prüfung Ihres Porsche 964 ist zunächst der in den Fahrzeugpapieren eingetragene Geräuschwert maßgeblich. Dabei sind insbesondere das Standgeräusch in Feld U.1, die zugehörige Motordrehzahl in U.2 und das Fahrgeräusch in U.3 relevant.
Bei einer geänderten Abgasanlage prüft der Sachverständige, ob die Anlage über eine passende Genehmigung verfügt und ob die für das Fahrzeug geltenden Geräuschvorschriften eingehalten werden. Als Orientierung nennt TÜV SÜD bei der Standgeräuschmessung eine Abweichung von bis zu 5 dB(A) gegenüber dem eingetragenen Wert. Das ist allerdings keine pauschale gesetzliche Toleranz und garantiert keine Eintragung.
Wird dieser Bereich überschritten, kann eine zusätzliche Fahrgeräuschmessung erforderlich sein.
Ich empfehle deshalb, vorab die Fahrzeugpapiere und die Unterlagen der vorgesehenen Abgasanlage mit einem entsprechend qualifizierten TÜV-Sachverständigen zu besprechen.
Anhand dieser Angaben lässt sich klären, welche Messungen und Nachweise für eine mögliche Eintragung erforderlich sind.
Sollte keine Einigung oder Möglichkeit der Geräusch - Anpassung, meist Minimierung zu erzielen sein, ich die Empfehlung eine neue oder gebrauchte Abgasanlage, welche den Vorschriften entspricht, einzubauen.
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