Das Vermögen, das Eltern an ihre Kinder weitergeben, entsteht in der Regel aus Einkommen, das bereits der Einkommensteuer und weiteren Abgaben unterlag.
Wer jahrzehntelang arbeitet, spart und in Immobilien investiert, hat auf dem Weg zum Eigentum bereits erhebliche steuerliche Belastungen getragen. Mit der Erbschaftsteuer wird beim Übergang auf die nächste Generation erneut eine Steuer auf den Vermögenswert erhoben, der aus diesem bereits versteuerten Einkommen aufgebaut wurde.
Besonders problematisch ist die Situation bei Immobilien. Die Erben erhalten zwar einen Vermögenswert, jedoch nicht automatisch die finanziellen Mittel, um die Erbschaftsteuer zu begleichen. Sie müssen Kredite aufnehmen, Rücklagen auflösen oder Teile des Familienvermögens verkaufen. So entsteht eine zusätzliche finanzielle Belastung, obwohl das Vermögen bereits über Jahrzehnte erarbeitet, versteuert und erhalten wurde.
Rechtlich handelt es sich bei der Erbschaftsteuer um eine eigenständige Steuer auf den Vermögensübergang und nicht um eine erneute Erhebung derselben Einkommensteuer. Wirtschaftlich entsteht jedoch eine Mehrfachbelastung desselben Vermögens über verschiedene Stationen hinweg: beim Erwerb durch Arbeit, beim Aufbau durch Sparen und Investieren und schließlich bei der Weitergabe an die eigenen Kinder.
Die zentrale Frage lautet daher: Wie gerecht ist es, bereits versteuertes Familienvermögen beim Generationenwechsel erneut steuerlich zu belasten und dadurch die nächste Generation zu Krediten oder zum Verkauf von Eigentum zu zwingen? Eine generationengerechte Steuerpolitik muss den langfristigen Erhalt von Familienvermögen ermöglichen, statt den Übergang zwischen Eltern und Kindern zu einer zusätzlichen finanziellen Hürde zu machen.