Liebe Alle,
sehr oft nach einem Motorwechsel werden wir gefragt,
ob es durch uns machbar ist, dass wir den Tachometer,
speziell den Wegstrecken-Zähler zurück drehen, bzw.
wieder auf "0" einstellen.
Die Kunden fragen deshalb, damit Sie präziser beobachten
können, wieviel km der Wagen denn mit einem neuen Motor
von uns gelaufen ist.
Damit hier keine Missverständnisse entstehen:
So etwas machen wir auf gar keinen Fall, nicht nur, weil das
strafbar ist, sondern weil es damit zu leicht eine Manipulation
geben kann, falls der Wagen irgendwann verkauft werden soll.
ZitatSeit dem 19. August 2005 ist im § 22b der Straßenverkehrsordnung
der Straftatbestand der Tachomanipulation verankert, der das
Zurückdrehen des Kilometerstands unter Strafe stellt. Wer die Mess-
daten seines Tachos verfälscht, muss mit einer Geldstrafe oder einer
Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.
Das gilt auch für Gebrauchtwagen die wir anbieten bzw.
die wir von unseren Kunden oder von Fremden ankaufen.
Sollten wir feststellen, dass wir ein Automobil erworben
haben, dass eine "Spezialbehandlung" in Sachen Tacho-
Rückstellung erfahren hat, werden wir konsequent dafür
sorgen, dass dies entsprechend gewürdigt wird.
Wir verfügen über ein Computersystem, mit dem das leicht
festgestellt werden kann. Einige Herrschaften haben das
schon empfindlich von uns zu spüren bekommen.
Daher gilt nach wie vor: Tacho zurückdrehen, KEINESFALLS !