Die PayPal Falle


  • Die PayPal-Falle


    Wenn der PayPal-Käuferschutz zum alleinigen Lieferantenrisiko wird

    Ein Erfahrungsbericht aus dem internationalen Warenhandel von Albert Motorsport:


    In der heutigen globalisierten Wirtschaft ist der internationale Handel für Albert Motorsport eine zentrale Einnahmequelle. Dank Digitalisierung sind grenzüberschreitende Geschäfte einfacher denn je, doch gleichzeitig lauern neue Risiken, die selbst erfahrene Händler, wie Albert Motorsport, spürbar treffen können.


    Ein aktueller Fall aus unserem Haus zeigt uns heute drastisch, wie das vermeintlich sichere
    Zahlungssystem PayPal für Lieferanten und Händler zu einem existenziellen Risiko werden kann:

    Der Fall: Maßanfertigung für einen Porsche 991 Cup, vorab bezahlt und doch alles verloren!

    Vor über einem Jahr bestellte ein Kunde aus den USA bei uns speziell angefertigte Carbonteile für seinen
    Porsche 991 Rennwagen, ein Auftrag im sehr hohen vierstelligen Bereich.


    Die Produktion der Sonderanfertigung beanspruchte rund drei Wochen.
    Material, Arbeitszeit, Maschinen und Logistik wurden vollständig von uns
    vorfinanziert. Die Zahlung erfolgte via PayPal, per Kreditkarte des Kunden.


    Nach erfolgreicher Fertigung und fristgerechtem Versand, inklusive aller notwendigen
    Export- und Zolldokumente, Fracht, Verpackung galt der Auftrag für uns als abgeschlossen.


    Doch über ein Jahr später wurde der Auftrag hier und heute für uns zum Alptraum:


    Der Kunde initiierte eine Rückbuchung über sein Kreditkartenunternehmen mit der Begründung,
    die Lieferung sei "nicht korrekt" und er habe das nun erst bemerkt.


    Trotz klarer Kommunikation, Bildmaterial, schriftlicher Bestätigung und Auftragsdokumentation behauptete er plötzlich, die Ware sei falsch, und verweigerte die Annahme jeglicher Lösungsvorschläge. Selbst unsere Bitte, die für ihn maßgeschneiderte Ware an unseren US-Vertreter zurückzugeben oder zu tauschen, schlug fehl. Der Kunde lehnte ab, mit Verweis auf die Versandkosten und darauf, dass er sich inzwischen anderweitig versorgt habe und unseren Artikel nicht mehr brauche.


    Daraufhin bucht PayPal uns heute nicht nur den vollständigen Kaufbetrag, sondern auch
    sämtliche Nebenkosten (Versand, Zoll, Handling) ohne Rückfrage von unserem Konto ab
    und setzt uns unter den Zwang zur Rückzahlung der abgebuchten Summe.

    Das Problem: Käuferschutz ohne Verkäuferschutz!

    Für uns als Lieferant und Hersteller bedeutete das konkret:

    • Die Ware wurde produziert und ordnungsgemäß geliefert.

    • Eine Rückholung war uns nicht mehr möglich.

    • Eine rechtliche Handhabe gegen den Käufer existiert nicht.

    • PayPal verweigerte jede Unterstützung, mit dem Hinweis,
      dass der Fall über das Kreditkarteninstitut laufe und man
      darauf keinen Einfluss habe, wie die Käuferbank entscheide..

    • Die Bank des Kunden war / sei zu keinem Dialog bereit, laut PayPal.

    Das Ergebnis: 100 % Verlust für Albert Motorsport!


    Ein finanzieller Schaden in der Höhe eines gebrauchten Kleinwagens,
    ohne Produkt, ohne Geld, ohne erkennbare Rechtsmittel.

    Ein rechtliches Vakuum für uns als Hersteller und Lieferanten!

    Der sogenannte "Käuferschutz“, und auch der "Verkäuferschutz" mit dem PayPal weltweit wirbt,
    schützt in Wahrheit nur einseitig den Käufer, selbst nach über einem Jahr und bei individuellen
    Sonderanfertigungen
    , die nicht wiederverwertbar und nicht rückgabefähig sind.


    PayPal tritt nicht als neutraler Vermittler auf, sondern agiert als reiner Zahlungsdienstleister.
    Sobald eine Rückbuchung durch das Kreditkartenunternehmen erfolgt, sind die Richtlinien
    laut PayPal eindeutig:


    Kein Mitspracherecht für den Verkäufer. Kein Einspruchsrecht. Kein Schutz.

    Konsequenzen und Empfehlungen:

    Dieser Vorfall hat uns drastisch vor Augen geführt, wie hoch riskant internationale Geschäfte
    über PayPal sein können, insbesondere bei Sonderanfertigungen und hochpreisigen Produkten.


    Unsere Empfehlungen an andere Unternehmen lautet:

    • Keine Sonderanfertigungen ohne individuellen Vertrag mit klaren Zahlungsbedingungen und Haftungsregelungen.

    • Jeglicher Verzicht auf PayPal als alleiniges Zahlungsmittel, insbesondere bei Kunden außerhalb der EU.

    • Nur Vorkasse ausschließlich per Überweisung, so lässt sich eine Rückbuchung wirksam verhindern.

    • Zusätzliche Absicherung durch Transportversicherungen oder Treuhandlösungen bei Auslandslieferungen.

    • Dokumentation und rechtliche Absicherung bei Sonderanfertigungen immer schriftlich und bildlich festhalten.

    Unser Fazit:
    PayPal mag aus Kundensicht bequem und sicher erscheinen.
    Doch für Lieferanten und Hersteller kann es zur:
    PayPal Falle mit hohem wirtschaftlichem Risiko werden.

    Ohne Verkäuferschutz, ohne Pfand, ohne rechtliche Rückgriffsmöglichkeiten
    bleibt im Streitfall oft nur der vollständige Verlust für den Verkäufer.


    Unser Rat an alle Händler:

    Prüfen Sie Ihre Zahlungsmethoden sorgfältig. Seien Sie vorsichtig bei Geschäften außerhalb des
    EU-Raums. Und setzen Sie nicht blind auf Systeme, die nur eine Seite schützen.


    Anmerkung:

    Wir haben in diesem Fall Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.
    Der Vorgang wird derzeit juristisch geprüft. Weitere rechtliche Schritte
    auch gegen PayPal behalten wir uns derzeit ausdrücklich vor.

  • Inzwischen sind bei uns seitens der PAYPAL Rechtsanwälte mehrere Zahlungsaufforderungen
    eingetroffen, die mit keinem Wort meine berechtigten Einwände oder überhaupt den Sachverhalt
    berücksichtigt haben.
    Daher habe ich heute mit einem letzten außergerichtlichen Schreiben wie folgt geantwortet:



    Betreff: Ihre unberechtigte Forderung – Letzte außergerichtliche Stellungnahme:

    Angelegenheit: XYZ ...

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    sehr geehrte Frau Rechtsanwältin xxxxxx,


    in der oben genannten Angelegenheit habe ich wiederholt und ausführlich Stellung bezogen.

    Dennoch erhielt ich bislang ausschließlich standardisierte Antwortschreiben, sowohl von

    PayPal selbst als nunmehr auch von Ihnen. Diese lassen jegliche Auseinandersetzung mit

    meinen konkreten Einwänden und expliziten Sachverhaltsdarstellungen in Gänze vermissen.


    Ich fordere Sie daher auf, sich umfassend mit dem tatsächlichen Sachverhalt vertraut zu

    machen und sich in einen zur Diskussion fähigen Zustand zu versetzen. Sollte sich Ihre

    Rechtsauffassung nach sorgfältiger Prüfung nicht ändern, fordere ich Sie auf, gerichtliche

    Schritte gegen mich bzw. mein Unternehmen einzuleiten.


    Von weiteren Maßnahmen im Rahmen eines außergerichtlichen Mahnverfahrens bitte ich

    ausdrücklich abzusehen. Eine Zahlung auf die aus meiner Sicht unbegründete Forderung

    wird meinerseits unter keinen Umständen erfolgen. Etwaige zusätzliche Kosten, die durch

    weitere außergerichtliche Schritte verursacht werden, lehne ich bereits jetzt ausdrücklich

    als unbegründet ab.


    Sollten Sie weiterhin der Auffassung sein, dass ein Anspruch besteht, steht es Ihnen frei,

    gerichtliche Klärung herbeizuführen.

    Dies ist meine abschließende außergerichtliche Stellungnahme in dieser Angelegenheit.


    Mit freundlichen Grüßen

    Jürgen Albert

    Graf-Zeppelin-Str. 9

    46149 Oberhausen Fon: 0208 - 652486


  • Antwort der Gegenseite:


    Forderungsangelegenheit: PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A. gegen Sie
    Sehr geehrter Herr Albert,

    in der vorbezeichneten Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihre E-Mail vom 26.08.2025.
    Wir bitten zunächst höflich die lange Bearbeitungsdauer zu entschuldigen.
    Gegenstand unserer Beauftragung ist eine offene Forderung Ihres PayPal Kontos in Höhe
    von EUR 5.251,74.

    Sie haben den Online-Zahlungsservice unserer Mandantin am 06.08. und am 07.08.2024
    zum Empfang von zwei Zahlungen in Höhe von EUR 3.616,52 und EUR 1.607,22 von dem
    Käufer Luke Unneland mit der E-Mailadresse „ xxxxxxxx “ genutzt. Der
    Betrag wurde zunächst auf Ihrem PayPal Konto gutgeschrieben.

    Im nachfolgenden Zeitraum wurde von dem Kreditkarteninstitut des Käufers eine
    Kreditkartenrückbuchung durchgeführt. Der Käufer Ihres Artikels hat also sein
    Kreditkartenunternehmen gebeten, eine bereits erfolgte Belastung seiner Kreditkarte
    rückgängig zu machen. Dieser Bitte kam das Kreditkarteninstitut des Käufers nach und
    veranlasste die Rückbuchung des Betrages. Hierdurch wurde Ihr PayPalmmKonto in Höhe
    dieses Betrages belastet. Zusätzlich erhob unsere Mandantin für die Rückbuchung der
    Kreditkartenzahlung eine Gebühr in Höhe von zweimal EUR 14,00. Da Sie über den
    empfangenen Betrag bereits weiterverfügt hatten, ist der dieser Beauftragung zugrunde
    liegende Negativsaldo entstanden.

    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung zur Rückbuchung allein von dem
    Kreditkarteninstitut des Käufers getroffen wurde und unsere Mandantin an diese
    Entscheidung gebunden war. Aus diesem Grunde besteht seitens unserer Mandantin keine
    Verpflichtung dazu, den durch die Rückbuchung entstandenen Negativsaldo zu tragen.


    Vielmehr sind Sie unserer Mandantin gegenüber, welche die ihr obliegenden vertraglichen
    Verpflichtungen vollumfänglich erfüllt hat, zum Ausgleich der hier geltend gemachten
    Forderung verpflichtet. Diese beträgt zum heutigen Zeitpunkt EUR 5.251,74.

    Mit der Zahlung dieses Betrages befinden Sie sich in Zahlungsverzug. Gemäß § 286 Abs. 1
    S. 1 BGB gerät ein Schuldner in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Gläubigers, die
    nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, nicht leistet. Unsere Mandantin forderte Sie vergeblich
    zur Zahlung auf und beauftragte schließlich uns mit der Beitreibung der Forderung.

    Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie auch zur Zahlung des bislang entstandenen
    Verzugsschadens verpflichtet. Dieser setzt sich aus den Kosten unserer Beauftragung sowie
    den gesetzlichen Verzugszinsen zusammen. Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in
    Höhe von EUR 5.767,82 bis zum

    19.01.2026

    auf unserem unten genannten Anderkonto zum Ausgleich zu bringen. Sollte die vorgenannte
    Frist fruchtlos verstreichen, werden wir unserer Mandantin empfehlen, das Verfahren gegen
    Sie fortzusetzen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Rechtsanwältin Minke

    Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine eigenhändige Unterschrift.


    PL5057632
    FORDERUNGSAUFSTELLUNG
    Hauptsache:
    5.251,74 EUR zzgl. 5,00 %-Pkt. über Basiszins ab 04.08.2025
    unverz. verzinsl. Zinsen Haupt- Kosten Kosten sache
    Hauptsache 5.251,74
    GeschäftsGeb. 2300 RVG 05.08.2025 207,00
    Auslagen 7002 RVG 05.08.2025 20,00
    weitere GeschäftsGeb. 20.08.2025 165,60
    Zinsen auf Hauptsache 123,48
    Saldo vom 19.12.2025 392,60 0,00 123,48 5.251,74
    Summe EUR 5.767,82
    Hinzu kommen laufende Zinsen ab dem 20.12.2025

  • Meine unmittelbare Antwort:

    --------------------------------------------------------------------

    Angelegenheit: AZ: PL5057632


    Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Minke,

    abermals sind Sie mit keinem einzigen Wort auf meine zuvor

    ausführlich und dezidiert dargelegten Erklärungen zu den Abläufen

    sowie zu den zugrunde liegenden Sachverhalten eingegangen.


    Vor diesem Hintergrund sehe ich keine Grundlage mehr für eine

    außergerichtliche Klärung. Ich bitte Sie daher ausdrücklich,

    unverzüglich Klage zu erheben, damit die Angelegenheit in einem

    amtlich geordneten Verfahren rechtlich aufgearbeitet und entschieden

    werden kann.

    Zugleich weise ich darauf hin, dass ich die durch Ihren Bearbeitungs-
    verzug entstandenen oder noch entstehenden Zinsforderungen nicht

    anerkennen werde. Etwaige hieraus abgeleitete Ansprüche werde ich

    ebenfalls ausdrücklich bestreiten.


    Ich bitte um zügige Veranlassung der Klageerhebung.


    Freundliche Grüße

    Jürgen Albert


    -------------------------------------------------------------------------

  • Über 3 Monate Später:


    Update in eigener Sache:

    In dieser Angelegenheit gibt es eine wichtige Entwicklung: Die Klage sowie die Forderungseinziehung gegen unser Unternehmen werden offenbar nicht weiterverfolgt. Zumindest haben wir bis heute nichts Neues zum Thema gehört


    Parallel dazu hat PayPal seine Richtlinien in genau diesem Bereich deutlich angepasst. Verkäufer haben nun die Möglichkeit, den Risikograd möglicher Forderungsausfälle selbst zu steuern.

    Klar gesagt bedeutet das: Wer bereit ist, ein höheres Risiko einzugehen, kann die Parameter entsprechend niedrig einstellen, mit der Konsequenz, im Zweifel Geld zu verlieren.

    Wer hingegen, so wie wir, kein Risiko bei Zahlungsausfällen akzeptiert, setzt die Parameter konsequent auf null. Das kann sich zwar auf den Umsatz auswirken, sorgt aber für maximale Zahlungssicherheit.


    Rückblickend bleibt jedoch eine entscheidende Frage: "Wie kann es überhaupt sein, dass nach über einem Jahr Zahlungen rückabgewickelt werden, basierend auf Kreditkartenrückbelastungen, die Kunden eigenständig veranlassen, obwohl die Leistung längst erbracht wurde?"

    Ein solches System lädt zwangsläufig zu Missbrauch ein und stellt Händler vor erhebliche Herausforderungen.


    Wir begrüßen daher die Anpassung der Richtlinien als einen Schritt in die richtige Richtung.
    Jürgen Albert

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