Bleibt beim Einbau eines Gewindefahrwerks die H - Zulassung erhalten?

  • H-Kennzeichen / H-Zulassung für Oldtimer und Youngtimer



    Sehr geehrter Herr Dxxxxx


    In der folgenden Beschreibung führe ich Ihnen die Zulassungsvoraussetzungen für das H-Kennzeichen auf:


    Nach 30 Jahren ist für uns Porsche Besitzer die Möglichkeit gegeben ein H-Kennzeichen zu erwerben.

    Die Voraussetzungen zur Erlangung
    eines H-Kennzeichens sind folgende:

    Ein Fahrzeug muss zur H-Zulassung:

    • älter sein als 30 Jahre und vor mehr als 30 Jahren erstmalig für den Straßenverkehr zugelassen worden sein.
    • Das Auto muss in einem guten und erhaltungswürdigen Zustand sein.
    • Der Wagen muss weitestgehend dem Originalzustand entsprechen oder zumindest mit Originalteilen restauriert sein
    • Der Wagen muss zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen

    Die Vorteile eines H-Kennzeichens sind:

    • Es werden günstigere Beiträge bei der Kfz-Steuer gewährt.
    • Das Befahren von Umweltzonen ist auch ohne grüne Plakette möglich.

    Die benötigten Unterlagen für eine H-Zulassung beim Straßenverkehrsamt sind:

    • Ein Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Besitzers mit aktueller Meldebestätigung
    • Eine eVB-Nummer der Kfz.-Versicherung
    • Ein Zulassungsbescheinigung I und II (Schein und Brief)
    • Ein gültiger Bericht zur Hauptuntersuchung
    • Ein gültiges Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
    • Und, falls vorhanden ein bisheriges Kennzeichen


    Bei mehreren Oldtimern besteht die Möglichkeit
    die Fahrzeug nicht dauerhaft anmelden zu müssen.



    Hier besteht die folgende Möglichkeit:
    M
    it einer "roten Nummer“ und 07er-Kennzeichen können Sie mehrere Fahrzeuge mit einem Kennzeichen bewegen.


    Bedingung dafür ist der Nachweis der Verkehrssicherheit der Fahrzeuge, die positive Begutachtung nach §23 StVZO sowie die Einwilligung der örtlichen Zulassungsstelle. Sind diese Voraussetzungen erfüllt können Sie das rote Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge nutzen – zum Beispiel für Fahrten zu Oldtimertreffen oder zu Messen oder zu sonstigen Veranstaltungen.



    .... aber um Ihre Frage zu beantworten:


    Jede Veränderung die von erhaltungswürdigen Serienzustand abweicht,

    führt unter "normalen Umständen" zum Verlust der Zulassungsfähigkeit

    als erhaltungswürdiges Originalfahrzeug, somit dem Status als H-Fahrzeug.


    Liebe Grüße

    Jürgen Albert

    Kfz.-Meister

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